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   BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21   

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https://dejure.org/2022,4415
BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 (https://dejure.org/2022,4415)
BAG, Entscheidung vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 (https://dejure.org/2022,4415)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 (https://dejure.org/2022,4415)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 5 Abs 1 ArbGG, § 48 Abs 1 ArbGG, § 17a Abs 2 GVG, § 17a Abs 4 GVG
    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für zwei getrennte Gerichtsverfahren; Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers als freies Dienstverhältnis; Arbeitgeberfunktion eines GmbH-Geschäftsführers

  • rewis.io

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg - GmbH- Geschäftsführer- keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren

  • bag-urteil.com

    GmbH-Geschäftsführer, keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren, Rechtsweg

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Welchem Vertragstyp ist der GmbH-Geschäftsführervertrag zuzuordnen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für zwei getrennte Gerichtsverfahren; Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers als freies Dienstverhältnis; Arbeitgeberfunktion eines GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsweg für Klagen von GmbH-Geschäftsführern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagt ein GmbH-Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht...

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Bindungswirkung eines im Verfahren auf Bestellung eines Prozessvertreters nach § 57 ZPO ergangenen Verweisungsbeschlusses für das anschließende Hauptsacheverfahren; Status eines GmbH-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1189
  • NZA 2022, 430
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist in Bereichen, in denen Unionsrecht anzuwenden ist, das nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des nationalen Rechts verweist, unabhängig davon zu beachten, ob der Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen oder den ordentlichen Gerichten geführt wird (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 14, BAGE 165, 61) .

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 17, BAGE 165, 61) .

    Dies würde voraussetzen, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61) .

    Die Klägerin ist nicht arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (vgl. zum Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 31, BAGE 165, 61) .

    Durch die gesetzlich und nach außen nicht beschränkten Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nichtleitenden Arbeitnehmern (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, aaO) .

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    bb) Auszugehen ist dabei vom allgemeinen nationalen und nicht von einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (vgl. zum Status von Geschäftsführern nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 EuGH 10. September 2015 - C-47/14 - [Holterman Ferho Exploitatie ua.] Rn. 41 ff.; nach der Richtlinie 98/59/EG EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; nach der Richtlinie 92/85/EWG EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 51) .

    Dies schließt auch Fremd- und Minderheitsgeschäftsführer einer GmbH ein (vgl. EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 41) .

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Er beeinflusst nationales Recht dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 23) .

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) .

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    (2) Die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu ausf. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 30 ff.) mit dem Beklagten hat die Klägerin nicht schlüssig dargelegt.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) .
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    bb) Auszugehen ist dabei vom allgemeinen nationalen und nicht von einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (vgl. zum Status von Geschäftsführern nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 EuGH 10. September 2015 - C-47/14 - [Holterman Ferho Exploitatie ua.] Rn. 41 ff.; nach der Richtlinie 98/59/EG EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; nach der Richtlinie 92/85/EWG EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 51) .
  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    bb) Auszugehen ist dabei vom allgemeinen nationalen und nicht von einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (vgl. zum Status von Geschäftsführern nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 EuGH 10. September 2015 - C-47/14 - [Holterman Ferho Exploitatie ua.] Rn. 41 ff.; nach der Richtlinie 98/59/EG EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; nach der Richtlinie 92/85/EWG EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 51) .
  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Anders als für den Arbeitnehmerbegriff iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind für die Auslegung des § 2 BUrlG die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Econom ice din Bucuresti] Rn. 58 f.) heranzuziehen.
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut, der in § 17a Abs. 2 Satz 2 GVG neben dem Kläger den Antragsteller aufführt, und entspricht dem Ziel der Regelung, Gerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem ohne langwierige Zuständigkeitsstreitigkeiten Klarheit über den zulässigen Rechtsweg erlangt werden kann (BGH 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 - Rn. 20; 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17 - Rn. 12) .
  • BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Auszug aus BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21
    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut, der in § 17a Abs. 2 Satz 2 GVG neben dem Kläger den Antragsteller aufführt, und entspricht dem Ziel der Regelung, Gerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem ohne langwierige Zuständigkeitsstreitigkeiten Klarheit über den zulässigen Rechtsweg erlangt werden kann (BGH 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 - Rn. 20; 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17 - Rn. 12) .
  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Ta 134/21
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist in Bereichen, in denen Unionsrecht anzuwenden ist, das nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des nationalen Rechts verweist, unabhängig davon zu beachten, ob der Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen oder den ordentlichen Gerichten geführt wird (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 16; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 14).

    Der Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24; BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, juris, Rz. 18; BGH vom 10.05.2010 - II ZR 70/09, juris, Rz. 7).

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

    Dies würde voraussetzen, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24).

    Diese können aber als Gesellschaftervertreter auch das gesellschaftliche Weisungsrecht ausüben, was den Geschäftsführer nicht zum Arbeitnehmer macht (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24).

    Dies betrifft unter anderem auch Fremd- und Minderheitsgeschäftsführer einer GmbH (vgl. EuGH vom 11.11.2010 - C-232/09 [Danosa], juris, Rz. 41 und insgesamt BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 20).

    (4) Begründen die von dem Kläger angeführten Vertragsregelungen mithin zwar zu § 1 Ziffer 1 Satz 2 - jedoch nicht im Übrigen - die Annahme einer Teilabweichung von der Vertragstypik eines freien Geschäftsführerdienstvertrages, ergibt sich daraus gleichwohl weder in der Einzelbetrachtung noch in der Gesamtschau ein wesentliches Indiz für die Annahme des besagten "extremen Ausnahmefalls" einer weisungsgebundenen Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers als Arbeitnehmer (vgl. hierzu erneut BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

    Dass und in welcher konkreten, über bloße Einzelfälle hinausgehenden Weise die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis bezüglich der Umstände ausgeübt hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen konnte (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24), lässt sich dem Vorbringen des Klägers mangels hinreichender Substanz nicht entnehmen.

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht

    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist in Bereichen, in denen Unionsrecht anzuwenden ist, das nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des nationalen Rechts verweist, unabhängig davon zu beachten, ob der Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen oder den ordentlichen Gerichten geführt wird (BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 16; 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 14, BAGE 165, 61) .

    c) Die Frage, ob die Klägerin als Geschäftsführerin ausnahmsweise als Arbeitnehmerin der Beklagten zu qualifizieren war (zum rechtlichen Charakter eines Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 22; 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) , bedarf bezogen auf den Rechtsweg keiner abschließenden Entscheidung.

    Er beeinflusst nationales Recht dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 20; 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Zwar kommt eine Weisungsgebundenheit, die über das übliche unternehmerische Weisungsrecht einer Gesellschaft gegenüber einem Geschäftsführer hinausgeht, und die so stark ist, dass sie auf einen Status des betreffenden Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 22; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254) .
  • LAG Hessen, 13.01.2023 - 10 Ta 3/23
    Das Urlaubsrecht ist aber durch Art. 7 RL 2003/88/EG geprägt, anders als bei § 5 Abs. 1 ArbGG kommt bei der materiell-rechtlichen Anwendung des Urlaubsrechts der erweiterte Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts zum Tragen, der gerade auch Geschäftsführer miteinschließen kann (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 20, NZA 2022, 430).

    § 5 ArbGG stellt keine Durchführung von Unionsrecht dar (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 16, NJW 2022, 1189).

    Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet (vgl. (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 22, NZA 2022, 430; BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, NZA 2019, 490; ebenso der BGH, vgl. BGH 26. März 2019 - II ZR 244/17 - Rn. 27, NJW 2019, 2086).

    Ein Geschäftsführer ist grds. mangels einer entsprechenden Schutzbedürftigkeit keine arbeitnehmerähnliche Person (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 24, NZA 2022, 430).

    Das Urlaubsrecht ist aber durch Art. 7 RL 2003/88/EG geprägt, anders als bei § 5 Abs. 1 ArbGG kommt bei der materiell-rechtlichen Anwendung des Urlaubsrechts der erweiterte Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts zum Tragen, der gerade auch Geschäftsführer miteinschließen kann (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 20, NZA 2022, 430).

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame

    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Dabei trägt der Kläger die Darlegungslast für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründenden Umstände, hier also für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, soweit nicht ein sog. sic-non-Fall vorliegt, bei dem allein bereits die Rechtsansicht der klagenden Partei, Arbeitnehmer (gewesen) zu sein, die Rechtswegzuständigkeit deshalb begründet, weil die Klage ausschließlich dann begründet sein kann, wenn ein Arbeitsverhältnis angenommen wird (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 20).

    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann auch im Geschäftsführeranstellungsverhältnis begründbar sein, weil das BUrlG insoweit richtlinienkonform auszulegen ist, was - im Unterschied bspw. zum EFZG, das kein europäisches Recht umsetzt - die Erstreckung auf Fremdgeschäftsführer ermöglicht (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 20 m.w.N.).

    Richtig ist, dass der Geschäftsführerdienstvertrag sich nicht automatisch mit der Abberufung aus der Organstellung (wieder) in einen Arbeitsvertrag umwandelt (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 23; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    Auch das BAG (8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 11) hat inzwischen entschieden, dass der Begriff "Rechtsstreit" in § 17a Abs. 2 GVG nicht nur das kontradiktorische Erkenntnisverfahren, sondern weitere, dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerte Verfahren erfasse (insoweit noch offengelassen für das PKH-Verfahren durch BAG 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92).(Rn.34).

    Dies folge bereits aus dem Wortlaut, der in § 17 a Abs. 2 Satz 2 GVG neben dem Kläger den Antragsteller aufführe, und entspreche dem Ziel der Regelung, Gerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem ohne langwierige Zuständigkeitsstreitigkeiten Klarheit über den zulässigen Rechtsweg erlangt werden könne (so jetzt auch BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 11; auch schon BGH 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, Rn. 12).

    In seiner Entscheidung vom 8. Februar 2022 (9 AZB 40/21, Rn. 11) hat sich das BAG nun ausdrücklich der Auffassung des BGH in dessen Entscheidungen vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20, Rn. 20) und vom 11. Juli 2017 (X ARZ 76/17, Rn. 12) angeschlossen, wonach der Begriff "Rechtsstreit" in § 17a Abs. 2 GVG nicht nur das kontradiktorische Erkenntnisverfahren, sondern weitere, dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerte Verfahren erfasst.

  • LAG Köln, 14.07.2022 - 9 Ta 68/22

    Matrixorganisation; Geschäftsführer; Arbeitsvertrag

    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ergibt sich demgemäß aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ArbGG unabhängig von der Frage, ob es sich bei den Klageanträgen teilweise um sog. Sic-non-Fälle handelt, bei denen die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet (dazu BAG, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 -, Rn. 12, juris).

    aa) Zwar wird der Geschäftsführer einer GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags und nicht aufgrund eines Arbeitsvertrags tätig (BAG, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 -‍, BAGE 171, 44-54, Rn. 25; BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 -, BAGE 116, 254-264, Rn. 18).

    Sie kann, anders als eine Arbeitgeberin, regelmäßig nicht die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris).

  • LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem

    Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses würde nämlich voraussetzen, dass die Gesellschaft eine Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und dass sie die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    Denn einer Gesellschaft steht auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer ein unternehmerisches Weisungsrecht zu (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -‍, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21

    Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz -

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine im Arbeitgeberlager stehende Person (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 24, für eine im Zeitpunkt der Entscheidung abberufene Geschäftsführerin).(Rn.33).

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine im Arbeitgeberlager stehende Person (vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 24).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22

    Geschäftsführer von Steuerberatungs- oder WP-GmbH können Syndiskuszulassung

    Der Senat folgt der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der das Beschäftigungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers grundsätzlich als Dienstverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.02.2022, 9 AZB 40/21, NZA 2022, 430 Tz.22, juris; BGH, Urt. v. 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343, Tz.7).

    Eine Einordnung des Geschäftsführervertrags als Arbeitsverhältnis kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschäftsführer weisungsgebunden bleibt (vgl. BAG NZA 2022, 430 Tz. 22; Henssler/Wilhelmsen/ Kalb, Arbeitsrecht - Kommentar, 10. Aufl., § 611a, S. 1374, Rn. 105), was nach dem Vortrag des Beigeladenen gerade nicht der Fall ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 21 Ta 917/22

    Rechtsweg - Hauptantrag - auflösend bedingter Hilfsantrag - außerordentliche

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche

  • ArbG Wuppertal, 12.07.2023 - 7 Ca 530/23
  • ArbG Mannheim, 12.07.2022 - 5 Ca 66/22

    Rechtswegzuständigkeit bei Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
  • LAG Köln, 08.11.2023 - 9 Ta 134/23
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